Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HEYLEAD.ai – Snatch Co. AG Stand: 13. Oktober 2026 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Nutzung der Website HEYLEAD.ai sowie die Erbringung sämtlicher damit verbundenen Dienstleistungen durch die Snatch Co. AG («Anbieterin», «HEYLEAD», «wir») gegenüber ihren Geschäftskunden («Kunde»). Hierzu gehören insbesondere KI-Sichtbarkeitsanalysen, die Erstellung und Bereitstellung von KI-Feeds, die Optimierung digitaler Unternehmensinformationen, Hosting, Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS), kostenpflichtige und kostenlose KI-Verzeichniseinträge sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Massgeblich sind ergänzend die jeweiligen Angebote, Bestellbestätigungen und individuellen Vereinbarungen. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen diesen AGB vor.

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Anbieterin ist die Snatch Co. AG, Bahnhofstrasse 34, 2502 Biel/Bienne, Schweiz.

(2) Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Anbieterin und ihren Geschäftskunden in der Schweiz, Deutschland, Österreich und weiteren Ländern.

(3) Die Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbstständigerwerbende, Freiberufler und andere Personen oder Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (B2B).

(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern die Anbieterin diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(5) Die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB ist Bestandteil des Vertrags.

(6) Für einzelne Produkte können ergänzende produktspezifische Bedingungen gelten. Diese gehen den allgemeinen Bestimmungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

§ 2 Vertragsschluss und Angebotsbindung

(1) Die Darstellung von Produkten, Preisen und Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder elektronische Bestellbestätigung, eine ausdrücklich als verbindlich ausgestaltete Online-Bestellung oder eine sonstige übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien zustande.

(3) Die elektronische Unterzeichnung von Angeboten und Verträgen ist zulässig, soweit die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, Vertragsangebote vor deren Annahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Der konkrete Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit, die Vergütung und allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

(6) Bei der gleichzeitigen Buchung mehrerer Produkte gelten die jeweiligen produktspezifischen Laufzeiten und Leistungsbedingungen unabhängig voneinander, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 Allgemeine Leistungen

(1) Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen zur Verbesserung und Analyse der digitalen Sichtbarkeit von Unternehmen in KI-gestützten Informations-, Such- und Empfehlungssystemen.

Hierzu gehören insbesondere: - KI-Sichtbarkeitsanalysen und Erfolgsmessungen - Erstellung strukturierter KI-Feeds und themenbezogener Inhaltsseiten - Optimierung und Weiterentwicklung bestehender Feed-Inhalte - Technische Bereitstellung und Hosting von KI-Feeds - Bereitstellung von Analyse-Dashboards - Kostenpflichtige Premium-Einträge im HEYLEAD KI-Verzeichnis - Kostenlose Light-Einträge im HEYLEAD KI-Verzeichnis - Einträge in externen Unternehmens- und Branchenverzeichnissen - Beratungs-, Onboarding- und Integrationsleistungen - Weitere im Angebot ausdrücklich vereinbarte Dienstleistungen

3.2 Eigenständigkeit der Produkte

(2) HEYLEAD bietet insbesondere folgende eigenständige Produkte an: a) KI-Feed: Erstellung, technische Bereitstellung und gegebenenfalls laufende Optimierung strukturierter Unternehmensinhalte zur Verbesserung der KI-Sichtbarkeit. b) KI-Verzeichnis Premium: Kostenpflichtiger Unternehmenseintrag im HEYLEAD KI-Verzeichnis mit erweitertem Leistungsumfang. c) KI-Verzeichnis Light: Kostenloser Basiseintrag im HEYLEAD KI-Verzeichnis mit reduziertem Funktionsumfang. d) KI-Sichtbarkeitsmessung: Analyse und Auswertung der Sichtbarkeit eines Unternehmens in KI-gestützten Informations- und Empfehlungssystemen.

(3) Die Produkte können einzeln oder kombiniert gebucht werden.

(4) Der Erwerb eines Produkts begründet keinen automatischen Anspruch auf Leistungen eines anderen Produkts, sofern diese nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot enthalten sind.

3.3 KI-Feed

(5) Der KI-Feed besteht aus strukturierten, themenbezogenen digitalen Inhalten, die Informationen über das Unternehmen, dessen Dienstleistungen, Produkte, Standorte und weitere geschäftsrelevante Themen bereitstellen.

(6) Die Anzahl der erstellten Themenseiten richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket. Die Anbieterin bietet insbesondere Pakete mit 100, 200 oder 400 Themenseiten an. Abweichende Kontingente können individuell vereinbart werden.

(7) Die inhaltliche und geografische Ausrichtung erfolgt anhand der angebotenen Dienstleistungen, des Einzugsgebiets, der Unternehmensinformationen und weiterer relevanter Kriterien.

(8) Die Anbieterin bestimmt die konkrete Struktur und thematische Verteilung der Seiten nach fachlichen und technischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsumfangs.

(9) Eine nachträgliche Erweiterung des KI-Feeds durch zusätzliche Themenseiten, Dienstleistungen oder Regionen kann im Rahmen eines Upgrades oder einer individuellen Vereinbarung erfolgen.

3.4 Technische Bereitstellung

(10) Der KI-Feed wird grundsätzlich auf der technischen Infrastruktur der Anbieterin oder eines von ihr beauftragten Hostingdienstleisters betrieben.

(11) Die Bereitstellung kann über eine Subdomain oder einen URL-Pfad der Kundendomain erfolgen, beispielsweise: www.kunde.ch/feeds

(12) Die technische Integration erfolgt nach den Möglichkeiten und Anforderungen der bestehenden Kundenwebsite.

(13) Die bestehende Website des Kunden wird grundsätzlich nicht ersetzt oder vollständig umgebaut. Notwendige technische Anpassungen beschränken sich im Regelfall auf Domainkonfigurationen, Weiterleitungen, Proxy-Anbindungen und Verlinkungen.

3.5 Laufende Optimierung und Messung

(14) Während der vereinbarten aktiven Leistungsdauer erbringt die Anbieterin die im jeweiligen Paket enthaltenen Optimierungs-, Mess- und Betreuungsleistungen.

(15) Soweit im Angebot vorgesehen, erfolgen KI-Sichtbarkeitsmessungen und Feed-Optimierungen grundsätzlich im wöchentlichen Rhythmus.

(16) Die Anbieterin kann die technische Durchführung, Messmethodik und eingesetzten Systeme weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungszweck im Wesentlichen erhalten bleibt.

3.6 Keine Erfolgsgarantie

(17) Die Anbieterin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(18) Insbesondere werden keine garantierten Rankings, KI-Empfehlungen, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen, Kundenanfragen, Vertragsabschlüsse oder Umsätze zugesichert.

(19) Angaben zu möglichen Ergebnissen, erwarteten Anfragezahlen oder typischen Entwicklungen stellen unverbindliche Prognosen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Leistungszusage vereinbart wurden.

(20) Die Anbieterin hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Algorithmen, Empfehlungen oder Entscheidungen externer KI-Systeme, Suchmaschinen und Plattformbetreiber.

§ 4 Nutzungsrechte und Eigentum an Feed-Inhalten

4.1 Rechte an individuell erstellten Inhalten

(1) Nach vollständiger Bezahlung der für die Erstellung des KI-Feeds vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Feed-Inhalten ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht, soweit die Anbieterin zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.

(2) Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weiterentwicklung und Übertragung der Inhalte auf andere technische Systeme oder Hostinganbieter.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die vollständig bezahlten Feed-Inhalte auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der Anbieterin weiterzuverwenden.

(4) Die Einräumung dieser Rechte steht unter dem Vorbehalt entgegenstehender Rechte Dritter und zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

4.2 Technische Infrastruktur

(5) Sämtliche Rechte an der Plattform HEYLEAD.ai, deren Software, Algorithmen, Automatisierungen, technischen Systemen, internen Datenbanken, Marken und nicht kundenspezifischen Vorlagen verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(6) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Feed-Inhalten begründet keinen Anspruch auf Herausgabe von Software-Quellcode, internen Systemen, Algorithmen oder technischen Betriebsgeheimnissen.

4.3 Export und Portabilität

(7) Der Kunde kann nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Erstellungsvergütung einen Export seiner individuellen Feed-Inhalte verlangen.

(8) Die Anbieterin stellt die Inhalte in einem gebräuchlichen digitalen Format bereit, beispielsweise als strukturierte HTML-Dateien oder in einem anderen geeigneten maschinenlesbaren Format.

(9) Der Export umfasst die individuell erstellten Inhalte und die zu ihrer Weiterverwendung erforderlichen, übertragbaren Inhaltsbestandteile. Nicht umfasst sind proprietäre Softwarekomponenten und interne technische Systeme der Anbieterin.

(10) Ein Anspruch auf eine kostenlose technische Migration oder Einrichtung bei einem Drittanbieter besteht nicht, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden und technische Integration

(1) Der Kunde stellt der Anbieterin sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung.

(2) Hierzu gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Dienstleistungen, Standorte, Kontaktdaten, relevante Fachinformationen und erforderliche technische Angaben.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

5.1 Technische Zugänge

(4) Für die Integration des KI-Feeds können insbesondere folgende Zugänge oder Berechtigungen erforderlich sein: a) Zugang zur Domain- beziehungsweise DNS-Verwaltung. b) Zugang zum Content-Management-System oder zur technischen Verwaltung der Kundenwebsite.

(5) Der Kunde kann die erforderlichen technischen Änderungen wahlweise durch die Anbieterin oder durch einen eigenen IT-Dienstleister durchführen lassen.

(6) Die Anbieterin kann dem Kunden oder dessen IT-Dienstleister konkrete technische Anleitungen zur Verfügung stellen.

(7) Mit entsprechender Bevollmächtigung des Kunden darf die Anbieterin direkt mit dessen Webmaster, Hostinganbieter oder IT-Dienstleister kommunizieren und die vereinbarten technischen Anpassungen koordinieren.

(8) Die Anbieterin verwendet bereitgestellte Zugangsdaten ausschliesslich im Rahmen der erteilten Berechtigung und der vereinbarten Leistungen. Zugangsdaten sind angemessen zu schützen.

5.2 Freigaben

(9) Der Kunde ist verpflichtet, angeforderte Informationen und notwendige Freigaben innerhalb angemessener Frist bereitzustellen.

(10) Der Kunde bleibt für die sachliche Richtigkeit seiner Unternehmensinformationen verantwortlich. Die Anbieterin bleibt für die vertragsgemässe Erstellung und Verarbeitung der Inhalte verantwortlich.

(11) Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, Zugänge oder Freigaben können zu einer entsprechenden Verschiebung der betroffenen Leistungserbringung führen.

5.3 Auswirkungen auf die Kundenwebsite

(12) Die technische Integration erfolgt grundsätzlich so, dass die bestehende Website möglichst wenig beeinträchtigt wird.

(13) Die Anbieterin übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass technische Anpassungen unter sämtlichen Umständen ohne Auswirkungen auf Performance, SEO, Verfügbarkeit oder bestehende Funktionen erfolgen.

(14) Für Schäden aufgrund schuldhafter Pflichtverletzungen gelten die Haftungsbestimmungen dieser AGB und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellbestätigung oder den vereinbarten Tarifen.

(2) Für Kunden mit Sitz in der Schweiz erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF).

(3) Für Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich und der übrigen EU erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich in Euro (EUR).

(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(5) Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(6) Die Zahlungsmodalitäten, Zahlungsintervalle und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung.

(7) Bei vereinbarter Vorauszahlung ist die entsprechende Vergütung zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

(8) Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten zu verlangen.

(9) Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist kann die Anbieterin die betroffenen Leistungen vorübergehend aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(10) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer berechtigten Leistungsaussetzung oder Vertragsbeendigung unberührt.

(11) Sofern für eine bestimmte Leistung ein Preis sowohl in CHF als auch in EUR ausgewiesen wird, handelt es sich um eigenständige Marktpreise. Eine automatische Umrechnung anhand aktueller Wechselkurse erfolgt nicht.

§ 7 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Beendigung

7.1 Vertragslaufzeit des KI-Feeds

(1) Die Vertragslaufzeit des KI-Feeds ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Bestellbestätigung.

(2) Sofern im Angebot entsprechend vereinbart, beträgt die anfängliche aktive Leistungsdauer sechs Monate.

(3) Beginn und Ende der Vertragslaufzeit richten sich nach dem vereinbarten Vertragsbeginn beziehungsweise den im Angebot festgelegten Bedingungen.

7.2 Vertragsverlängerung

(4) Eine Verlängerung der aktiven Leistungen richtet sich nach den ausdrücklich vereinbarten Verlängerungs- und Kündigungsbestimmungen.

(5) Besteht keine wirksam vereinbarte automatische Verlängerung, endet die aktive Leistungsdauer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist.

(6) Die Parteien können jederzeit eine Verlängerung oder Erweiterung der Leistungen vereinbaren.

7.3 Ende der aktiven Feed-Leistungen

(7) Mit Ablauf der aktiven Leistungsdauer enden, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde, insbesondere folgende Leistungen: - Regelmässige KI-Sichtbarkeitsmessungen - Laufende Feed-Optimierungen - Erstellung zusätzlicher Themenseiten - Neue Performanceberichte - Aktive strategische Weiterentwicklung - Sonstige ausschliesslich für die aktive Leistungsdauer vereinbarte Dienstleistungen

(8) Die bestehenden, vollständig bezahlten Feed-Inhalte bleiben dem Kunden im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte erhalten.

7.4 Kostenloses Nachhosting des KI-Feeds

(9) Nach ordnungsgemässem Ablauf der aktiven Vertragslaufzeit stellt die Anbieterin für vollständig bezahlte KI-Feeds ein kostenloses Nachhosting für weitere zwölf Monate zur Verfügung.

(10) Die zwölfmonatige Frist beginnt am Tag nach dem Ende der bezahlten aktiven Leistungsdauer.

(11) Bei einer aktiven Vertragslaufzeit von sechs Monaten beträgt die gesamte kostenlose Hostingdauer somit grundsätzlich 18 Monate, sofern der Feed während der aktiven Vertragslaufzeit bereitgestellt wird.

(12) Während der zwölfmonatigen Nachhostingperiode bleiben die bestehenden Feed-Inhalte grundsätzlich über die vereinbarte technische Anbindung erreichbar.

(13) Das kostenlose Nachhosting umfasst ausschliesslich die technische Bereitstellung der bestehenden Inhalte sowie die zur Aufrechterhaltung dieser Bereitstellung erforderlichen technischen Massnahmen.

(14) Eine aktive Optimierung, Erweiterung oder laufende KI-Sichtbarkeitsmessung ist während dieser Zeit nicht enthalten.

7.5 Hosting nach Ablauf der kostenlosen Frist

(15) Nach Ablauf des kostenlosen Nachhostings kann der Kunde das Hosting optional kostenpflichtig fortführen.

Die jährlichen Hostinggebühren betragen: - Schweiz: CHF 120 pro Jahr - Deutschland, Österreich und übrige EU: EUR 120 pro Jahr

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Steuern.

(16) Die Anbieterin informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Ablauf der kostenlosen Hostingperiode über die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Fortführung.

(17) Eine kostenpflichtige Hostingverlängerung erfolgt ausschliesslich nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

(18) Ohne eine entsprechende Vereinbarung besteht nach Ablauf der kostenlosen Hostingperiode kein Anspruch auf weitere Bereitstellung des KI-Feeds durch die Anbieterin.

7.6 Deaktivierung und Datenexport

(19) Entscheidet sich der Kunde gegen eine kostenpflichtige Hostingverlängerung, ist die Anbieterin berechtigt, den KI-Feed nach Ablauf der kostenlosen Hostingperiode zu deaktivieren.

(20) Die Anbieterin informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor der vorgesehenen Deaktivierung und ermöglicht ihm innerhalb dieser Frist den Export seiner vollständig bezahlten Feed-Inhalte.

(21) Die Deaktivierung des Hostings berührt die dem Kunden eingeräumten dauerhaften Nutzungsrechte an den vollständig bezahlten Feed-Inhalten nicht.

7.7 Ausserordentliche Kündigung

(22) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

(23) Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, wiederholtem Zahlungsverzug oder rechtswidriger Nutzung vorliegen.

(24) Bei einer berechtigten vorzeitigen Vertragsbeendigung durch die Anbieterin aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung des Kunden entfällt der Anspruch auf kostenloses Nachhosting, soweit nicht zwingendes Recht oder eine individuelle Vereinbarung etwas anderes vorsehen.

(25) Bereits wirksam eingeräumte und vollständig bezahlte Nutzungsrechte bleiben auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bestehen.

§ 8 Hosting und technische Verfügbarkeit

(1) Die Anbieterin betreibt die KI-Feeds auf eigener oder angemieteter technischer Infrastruktur.

(2) Das Hosting während der aktiven Vertragslaufzeit ist Bestandteil des vereinbarten KI-Feed-Leistungspakets, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

(3) Das Hosting umfasst insbesondere die technische Bereitstellung und Auslieferung der vereinbarten Feed-Inhalte.

(4) Eine jederzeitige und ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht garantiert.

(5) Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern und Ereignisse höherer Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

(6) Die Anbieterin bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit und die Behebung technischer Störungen innerhalb angemessener Fristen.

(7) Die Anbieterin ist berechtigt, Hostinganbieter, Serverstandorte und technische Komponenten zu ändern, sofern der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt und die anwendbaren Datenschutzvorschriften eingehalten werden.

(8) Änderungen an der Domain, DNS-Konfiguration, Website oder Hostingumgebung des Kunden können die Erreichbarkeit des KI-Feeds beeinflussen.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin über geplante technische Änderungen zu informieren, soweit diese die vereinbarte Integration beeinträchtigen können.

(10) Das kostenlose Nachhosting und ein separat vereinbartes Hostingpaket umfassen keine laufenden inhaltlichen Optimierungen, KI-Messungen oder strategischen Beratungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurden.

§ 9 KI-Messungen, Dashboard und Erfolgskontrolle

9.1 KI-Sichtbarkeitsmessungen

(1) Die Anbieterin kann dem Kunden während der aktiven Leistungsdauer Zugang zu KI-Sichtbarkeitsmessungen und entsprechenden Auswertungen gewähren.

(2) Die Messungen erfolgen anhand ausgewählter Fragen, Suchintentionen und weiterer relevanter Kriterien.

(3) Die konkrete Anzahl der Messfragen, die Messfrequenz und der Umfang der Auswertungen richten sich nach dem vereinbarten Leistungspaket.

(4) Soweit vereinbart, erfolgen die Messungen grundsätzlich wöchentlich.

(5) Die Ergebnisse stellen Momentaufnahmen beziehungsweise methodisch ermittelte Entwicklungen dar. Aufgrund der dynamischen Funktionsweise externer KI-Systeme können Ergebnisse schwanken.

9.2 Dashboard

(6) Der Kunde erhält während der aktiven Leistungsdauer Zugang zu den vereinbarten Analyse- und Reportingfunktionen.

(7) Das Dashboard kann insbesondere Informationen über Sichtbarkeitsindizes, Erwähnungen, Empfehlungen, Themenabdeckung und zeitliche Entwicklungen enthalten.

(8) Die Anbieterin kann die Darstellung und Methodik der Auswertungen weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungszweck im Wesentlichen erhalten bleibt.

9.3 Dashboard nach Vertragsende

(9) Nach ordnungsgemässem Ablauf der aktiven Leistungsdauer bleiben die vorhandenen historischen Auswertungsdaten grundsätzlich für weitere zwölf Monate über einen eingeschränkten Dashboardzugang einsehbar.

(10) Während dieser Zeit werden ohne zusätzliche Vereinbarung keine neuen Messungen durchgeführt.

(11) Nach Ablauf der zwölf Monate kann die Anbieterin den Dashboardzugang deaktivieren und die betreffenden Daten unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtlicher Vorgaben löschen.

(12) Der Kunde kann während der Zugangsfrist einen Export seiner verfügbaren historischen Auswertungsdaten in einem gebräuchlichen Format verlangen.

§ 10 KI-Verzeichnis – Premium und Light

10.1 Produktbeschreibung

(1) Die Anbieterin betreibt unter HEYLEAD.ai ein digitales Unternehmensverzeichnis, das strukturierte Informationen über Unternehmen, Dienstleistungen, Produkte, Standorte und weitere geschäftsrelevante Angaben bereitstellt.

(2) Ziel des Verzeichnisses ist die strukturierte Bereitstellung von Unternehmensinformationen zur Unterstützung der digitalen Auffindbarkeit und Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-gestützten Informationssystemen.

10.2 Produktvarianten

(3) Das KI-Verzeichnis wird insbesondere in folgenden Varianten angeboten: a) KI-Verzeichnis Premium: Kostenpflichtiger Verzeichniseintrag mit erweiterten Funktionen und Leistungen gemäss der jeweiligen Produktbeschreibung. b) KI-Verzeichnis Light: Kostenloser Basiseintrag mit reduziertem Funktionsumfang.

(4) Die konkreten Funktionen, Leistungsmerkmale, Inhaltskontingente und Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Produktbeschreibung.

(5) Die Anbieterin kann die Funktionen und Darstellung der kostenlosen Light-Version weiterentwickeln, ändern oder einschränken.

10.3 Mindestvertragslaufzeit Premium

(6) Die Mindestvertragslaufzeit für das kostenpflichtige KI-Verzeichnis Premium beträgt zwölf Monate, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(7) Der Beginn der Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Bestellbestätigung.

(8) Die vereinbarte Vergütung ist für die gesamte Mindestvertragslaufzeit geschuldet, vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Rechte zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.

10.4 Vergütung

(9) Die Vergütung für das KI-Verzeichnis Premium ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisliste.

(10) Die Rechnungsstellung erfolgt für Schweizer Kunden grundsätzlich in CHF und für Kunden in Deutschland, Österreich und der übrigen EU grundsätzlich in EUR.

(11) Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

10.5 Vertragsverlängerung

(12) Eine Verlängerung der kostenpflichtigen Premium-Leistungen erfolgt gemäss den im Angebot ausdrücklich vereinbarten Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen.

(13) Besteht keine wirksam vereinbarte automatische Verlängerung, endet die kostenpflichtige Premium-Laufzeit nach Ablauf der vereinbarten zwölf Monate automatisch.

(14) Eine erneute kostenpflichtige Premium-Nutzung kann durch eine entsprechende Verlängerungsvereinbarung erfolgen.

10.6 Automatisches Downgrade auf Light

(15) Nach Ablauf der kostenpflichtigen Premium-Vertragslaufzeit wird der Verzeichniseintrag des Kunden automatisch auf die kostenlose Light-Version zurückgestuft, sofern keine kostenpflichtige Verlängerung vereinbart wurde.

(16) Mit dem Downgrade entfallen die ausschliesslich im Premium-Paket enthaltenen Funktionen und Leistungen.

(17) Die Anbieterin ist berechtigt, den Umfang der veröffentlichten Informationen auf die Funktionen und Inhaltskontingente der Light-Version zu reduzieren.

(18) Für die automatische Umstellung auf die Light-Version entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

10.7 Fortbestand des Light-Eintrags

(19) Der Verzeichniseintrag bleibt nach dem Downgrade grundsätzlich kostenlos und ohne feste Laufzeit bestehen.

(20) Ein Anspruch auf eine dauerhafte Veröffentlichung besteht nicht. Die Anbieterin kann die kostenlose Light-Version weiterentwickeln, ändern oder einstellen, sofern dabei die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

(21) Der Kunde kann die Entfernung seines Verzeichniseintrags verlangen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.

10.8 Aktualisierung und Entfernung

(22) Die Anbieterin kann Verzeichniseinträge korrigieren, aktualisieren, deaktivieren oder entfernen, insbesondere wenn: - Unternehmensinformationen nachweislich falsch oder veraltet sind - Das Unternehmen nicht mehr besteht - Rechte Dritter verletzt werden - Rechtliche oder technische Gründe dies erforderlich machen - Der Eintrag gegen die geltenden Qualitätsrichtlinien verstösst

10.9 Keine Sichtbarkeitsgarantie

(23) Die Anbieterin garantiert keine bestimmte Platzierung, Indexierung, Anzahl von KI-Empfehlungen, Kundenanfragen oder wirtschaftlichen Ergebnisse.

(24) Die Sichtbarkeit des Verzeichniseintrags in externen KI-Systemen und Suchmaschinen hängt von Faktoren ab, die ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Anbieterin liegen.

10.10 Verhältnis zum KI-Feed

(25) Das KI-Verzeichnis Premium ist ein eigenständiges Produkt und begründet keinen Anspruch auf die Erstellung oder das Hosting eines KI-Feeds.

(26) Der Erwerb eines KI-Feeds begründet keinen automatischen Anspruch auf die kostenpflichtigen Premium-Funktionen des KI-Verzeichnisses, sofern diese nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot enthalten sind.

(27) Die jeweiligen Vertragslaufzeiten und Leistungsbedingungen gelten unabhängig voneinander.

§ 11 Externe Verzeichnisse und Plattformen

(1) Soweit vertraglich vereinbart, kann die Anbieterin Unternehmensinformationen auf externen Plattformen, Branchenverzeichnissen, Unternehmensdatenbanken oder anderen digitalen Diensten veröffentlichen beziehungsweise entsprechende Einträge veranlassen.

(2) Die Auswahl geeigneter Plattformen erfolgt unter Berücksichtigung der Branche, geografischen Ausrichtung und weiteren relevanten Kriterien.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, für die Erstellung und Verwaltung solcher Einträge geeignete technische Dienstleister einzusetzen.

(4) Die Veröffentlichung auf externen Plattformen unterliegt den jeweiligen Nutzungsbedingungen und Qualitätsrichtlinien der Plattformbetreiber.

(5) Die Anbieterin kann keine dauerhafte Veröffentlichung, bestimmte Platzierung, Indexierung oder Sichtbarkeit auf externen Plattformen garantieren.

(6) Bereits veröffentlichte externe Einträge können nach Vertragsende bestehen bleiben, sofern die jeweiligen Plattformbetreiber dies ermöglichen.

(7) Eine fortlaufende Aktualisierung, Überwachung oder Betreuung solcher Einträge erfolgt nur, soweit dies Bestandteil des vereinbarten Leistungspakets ist.

(8) Soweit externe Plattformen eigene Gebühren verlangen, werden diese dem Kunden nur dann zusätzlich berechnet, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform HEYLEAD.ai, der Software, den Marken, technischen Systemen, Algorithmen, Automatisierungen, internen Datenbanken und nicht kundenspezifischen Vorlagen verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Marken, Bilder, Texte und sonstige Materialien verbleiben in der Rechtsinhaberschaft des Kunden beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.

(3) Der Kunde räumt der Anbieterin die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein. Diese umfassen, soweit erforderlich, auch die Veröffentlichung der Informationen im KI-Feed, im HEYLEAD-Verzeichnis und auf vertraglich vereinbarten externen Plattformen.

(4) An individuell für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Feed-Inhalten erhält der Kunde die in § 4 geregelten umfassenden Nutzungsrechte.

(5) Die Anbieterin bleibt berechtigt, allgemeine Methoden, technische Verfahren, nicht kundenspezifische Vorlagen und erworbenes Know-how für andere Projekte weiterzuverwenden.

(6) Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und geschützte Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(7) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Feed-Inhalten umfasst keine Rechte an der zugrunde liegenden Software oder Hostinginfrastruktur der Anbieterin.

(8) Soweit einzelne KI-generierte Inhalte nach anwendbarem Recht keinen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz geniessen, begründet diese Vereinbarung keinen solchen Schutz. Die vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Massgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

(3) Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien, sofern gesetzlich erforderlich, eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister und Unterauftragsbearbeiter einzusetzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

(5) Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, Manipulation und unbefugter Offenlegung.

(6) Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten und deren Übermittlung an die Anbieterin verantwortlich.

(7) Nach Vertragsbeendigung werden personenbezogene Daten gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen und festgelegten Aufbewahrungsfristen gelöscht oder aufbewahrt.

(8) Soweit der Kunde die Veröffentlichung personenbezogener Daten im KI-Verzeichnis oder auf externen Plattformen veranlasst, ist er für das Vorliegen der hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen verantwortlich.

§ 14 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet für Schäden aus Vertragsverletzungen nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit ein solcher Ausschluss nicht zulässig oder unwirksam ist, bleibt die Haftung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang bestehen.

(3) Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden, deren Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, bleibt unberührt.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftschancen und Folgeschäden ausgeschlossen.

(5) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für ausbleibende Rankings, Empfehlungen, Kundenanfragen, Vertragsabschlüsse oder Umsätze, sofern die vereinbarten Leistungen vertragsgemäss erbracht wurden.

(6) Für Störungen, Änderungen oder Entscheidungen externer KI-Systeme, Suchmaschinen, Hostinganbieter und sonstiger Drittplattformen haftet die Anbieterin nur, soweit sie diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(7) KI-generierte Inhalte und automatisierte Auswertungen können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Die Anbieterin trifft die vertraglich geschuldeten Qualitätskontrollen. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe vorgelegte geschäftskritische Informationen angemessen zu prüfen.

(8) Eine Haftung für Schäden aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder rechtswidriger Kundeninformationen richtet sich nach der jeweiligen Verantwortlichkeit der Vertragsparteien.

(9) Eine Haftung für vorübergehende technische Einschränkungen des KI-Feeds oder KI-Verzeichnisses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglich vereinbarten Verfügbarkeitsanforderungen.

§ 15 Freistellung, höhere Gewalt und Änderungen

15.1 Freistellung

(1) Der Kunde stellt die Anbieterin im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Leistungen oder aus vom Kunden bereitgestellten rechtsverletzenden Materialien entstehen.

(2) Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

(3) Die Anbieterin informiert den Kunden innerhalb angemessener Frist über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.

15.2 Höhere Gewalt

(4) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden und ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

(5) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, behördliche Massnahmen, grossflächige Infrastrukturausfälle und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

(6) Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit zeitnah und bemüht sich um eine angemessene Begrenzung der Auswirkungen.

(7) Dauert die erhebliche Leistungsbehinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Bereits entstandene Ansprüche und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15.3 Änderungen der Leistungen

(8) Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen, technischen Systeme und Funktionen weiterzuentwickeln, sofern der vereinbarte Leistungszweck im Wesentlichen erhalten bleibt.

(9) Wesentliche nachteilige Änderungen der vertraglich geschuldeten Leistungen bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage oder der Zustimmung des Kunden.

(10) Soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, informiert die Anbieterin den Kunden rechtzeitig über wesentliche Änderungen.

15.4 Änderungen der AGB

(11) Die Anbieterin kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern.

(12) Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie zwischen den Parteien wirksam vereinbart werden oder eine rechtlich zulässige Änderungsregelung Anwendung findet.

(13) Die blosse Veröffentlichung neuer AGB auf der Website führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Verträge.

(14) Die Anbieterin informiert bestehende Kunden über beabsichtigte wesentliche Änderungen in geeigneter Form.

§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Anbieterin und dem Kunden findet schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit rechtlich zulässig.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf beruhenden Verträgen ist Biel/Bienne, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände und zwingend anwendbare Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien können eine rechtlich zulässige Ersatzregelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor.

(7) Rechtserhebliche Mitteilungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, sofern nicht zwingende gesetzliche Formvorschriften oder individuelle Vereinbarungen etwas anderes vorsehen.

(8) Die Anbieterin ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Snatch Co. AG Bahnhofstrasse 34 2502 Biel/Bienne Schweiz E-Mail: [email protected] Website: https://heylead.ai

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